Wenn du bereits 18 Jahre alt bist und Auto fahren möchtest, kannst
du die Klasse B erwerben.
Dies ist natürlich auch schon mit 17 möglich. (spezielle
Anforderungen dazu hier....)
Für Leichtkrafträder
A1 gilt das Mindestalter von 16
Jahren. Die Fahrerlaubnis für KleinkrafträderAM kannst du in allen Neuen Bundesländern schon ab 15 Jahren erwerben. Mehr Informationen zu diesem Modellversuch bekommt du hier....
Für die Motorradfahrerlaubnis Klasse A2 ist ebenfalls ein
Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 25 Jahren erworben werden.
Konkrete gesetzliche Beschreibungen der einzelnen Fahrerlaubnisklassen,
Fahrerlaubnisklasse |
Fahrzeugdefinition |
Fahrerlaubnisklasse |
Klasse AM |
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit · bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und · einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³oder · einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. |
M |
Dreirädrige Kleinkrafträder mit · bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und · Hubraum von nicht mehr als 50 cm³(bei Fremdzündungsmotoren) bzw.maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW(bei Elektromotoren) |
S |
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Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit · bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und · Hubraum von nicht mehr als 50 cm³(bei Fremdzündungsmotoren) oder · maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW(bei anderen Verbrennungsmotoren) oder · maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und · Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen) |
S |
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Klasse A1 |
Krafträder mit · Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, · Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und · Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen. |
A1 |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit · symmetrisch angeordneten Rädern und · Hubraum von mehr als 50 cm³bei Verbrennungsmotoren oder · bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und · Leistung von bis zu 15 KW |
B |
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Klasse A2 |
Krafträder mit · Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und · Verhältnis der Leistung zum Gewichtmax.0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen. |
A |
Klasse A |
Krafträder mit · Hubraum von mehr als 50 cm³oder · bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen. |
A |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit · Leistung von mehr als 15 kW oder · mit symmetrisch angeordneten Rädern und · Hubraum von mehr als 50 cm³(bei Verbrennungsmotoren) oder · bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und · Leistung von mehr als 15 kW. |
B |
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Klasse B |
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) · mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und · gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger · mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder · mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. |
B
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Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse) |
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit · zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und · zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg |
BE |
Klasse BE |
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg |
BE |
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