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Theoretische Fahrerlaubnisprüfung am PC Seit dem 01.04.2009 wird die Theoretische Prüfung nur noch am PC absolviert. D. h. im Klartext: es wird keine Papierfragebögen mehr geben wie bisher. Grundsätzlich wird sich am Fragenkatalog und an allen anderen bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen nichts ändern.
Einheitlicher EU-Führerschein Die EU-Verkehrsminister befinden bereits seit einigen Jahren, dass die zurzeit in der EU vorhandenen 110 verschiedenen Arten von Führerscheinen zu viel sind. Ein einheitlicher EU-Führerschein wurde beschlossen. Wer noch nicht im Besitz des neuen scheckkartenförmigen Führerscheins ist und noch einen alten Lappen hat kann jedoch beruhigt sein – die neue Plastikkarte ist erst ab 2012 Pflicht. In diesem Zusammenhang wird es auch eine massive Änderung für den Führerschein für starke Motorräder geben: Eine direkte Erteilung für Führerscheine der offenen Klasse soll künftig generell erst ab dem 24. Lebensjahr möglich sein. Bereits erworbene Fahrrechte werden davon allerdings nicht beeinträchtigt.
Alkoholverbot für Fahranfänger Am 01. August 2007 trat das Alkoholverbot für alle Fahranfänger in Kraft, die sich noch in der Probezeit befinden bzw. ihr 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 1.000 € und mit 2 Punkten in Flensburg bestraft. Dazu drohen ein Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre.
Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge Am 01. März 2007 trat die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" in Kraft. Damit ist jetzt die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach dem Ausstoß ihrer Rußpartikel bundesweit einheitlich geregelt. Zusätzlich wird ein Verkehrszeichen eingeführt, das für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß örtliche Fahrverbotszonen ausweist. Die Kraftfahrzeuge werden in Schadstoffgruppen eingeteilt und durch Plaketten gekennzeichnet. Fahrzeuge einer besseren Schadstoffgruppe können von solchen Fahrverbotszonen ganz oder teilweise ausgenommen werden. Ausgabestellen für die Plaketten sind Kfz-Zulassungsstellen, Technischen Überwachungsvereine (TÜV, DEKRA) und zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten.
Verkehrszeichen für Gastankstellen Seit 27. Juni 2006 gibt es zwei neue Verkehrszeichen für Gastankstellen: die Schilder zeigen ein Zapfsäulensymbol und die Aufschrift "LPG" (=Liquified Petroleum Gas) für Autogas bzw. "CNG" (=Compressed Natural Gas) für Erdgas. Wenn ihr also ein Gasauto fahrt, zeigen euch die Schilder, wo eine Gastankstelle ist und welches Gas ihr dort tanken könnt. |
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Wissenswertes |
